EmpCo – neuen Regeln für Umweltaussagen

EmpCo und der Stichtag 27.09.2026 neben Produkt und Lupe mit einem grünen Blatt.

Anforderungen an Umweltaussagen ab 27.09.2026

Regelwerk und Prüfung einer Umweltaussage.

Ab dem 27. September 2026 gelten die neuen Vorgaben der EmpCo-Richtlinie für die Umweltwerbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. EmpCo steht für „Empowering Consumers for the Green Transition“.
Die Richtlinie soll es erleichtern, verlässliche Umweltinformationen von irreführenden Versprechen zu unterscheiden. Für Unternehmen bedeutet das: Umweltaussagen müssen präzise sein und die jeweils geltenden Anforderungen an ihre Begründung erfüllen.

Die Richtlinie (EU) 2024/825 wurde in Deutschland durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt. Vier Regelungen sind relevant:

  • Allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“ oder „grün“ sind ohne eine anerkannte hervorragende Umweltleistung, die den Inhalt der Aussage abdeckt, unzulässig. Ein beliebiger Nachweis reicht dafür nicht aus.
  • Eine Aussage über das gesamte Produkt oder Unternehmen darf nicht nur auf einer einzelnen Eigenschaft, einem Bestandteil oder einer bestimmten Aktivität beruhen.
  • Aussagen zu indirekten Verbesserungen, also ein Produkt habe aufgrund der Kompensation von Treibhausgasemissionen neutrale, verringerte oder positive Auswirkungen auf das Klima, werden verboten.
  • Nachhaltigkeitssiegel müssen auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen festgesetzt worden sein. Ein selbst entworfenes Zeichen allein genügt nicht.

Auch Versprechen über künftige Umweltleistungen werden strenger geregelt. Sie benötigen unter anderem klare, öffentlich zugängliche Verpflichtungen und einen realistischen Umsetzungsplan mit messbaren, zeitgebundenen Zielen. Die Fortschritte müssen regelmäßig unabhängig überprüft und die Ergebnisse zugänglich gemacht werden.

Aussage und Nachweis müssen zusammenpassen

Flasche und Verpackung sind getrennt dargestellt. Die Lupe und der Nachweis beziehen sich auf das Verpackungsmaterial.

Ein Unternehmen bewirbt eine Trinkflasche mit der Aussage

„Mit Recyclingmaterial hergestellt“.

Tatsächlich besteht nur die Kartonverpackung aus Recyclingmaterial. Auf der Produktseite steht die Aussage jedoch direkt neben dem Bild der Flasche. So entsteht der Eindruck, die beworbene Eigenschaft betreffe die Flasche selbst. Ein Nachweis für den Karton kann diesen Eindruck nicht rechtfertigen.

Eine präzisere Formulierung wäre: „Die Kartonverpackung besteht zu 100 Prozent aus Recyclingmaterial“ – sofern genau dieser Anteil belegt ist. Die Aussage benennt den Gegenstand und den Umfang der Eigenschaft. Sie erklärt damit, was der Kunde tatsächlich erhält, ohne der Flasche einen nicht nachgewiesenen Umweltvorteil zuzuschreiben.

Dieses Beispiel zeigt den entscheidenden Prüfpunkt: Passen die Aussage und ihr Nachweis inhaltlich zusammen.
Eine zusätzliche Erläuterung auf einer entfernten Unterseite korrigiert eine zu weit gefasste Aussage nicht automatisch. Auch Bilder, Symbole und die Platzierung des Textes prägen den Eindruck. Eine präzisere Formulierung muss deshalb immer im Zusammenhang mit ihrer Darstellung geprüft werden.

Umweltaussagen systematisch prüfen und freigeben

Umweltaussagen werden erfasst, geprüft und freigegeben; Pfeile zeigen die wiederkehrende Kontrolle.

Was muss ein Unternehmen jetzt tun, um die EmpCo-Anforderungen zu erfüllen?

  1. Bestandsaufnahme:
    Welche Umweltaussagen werden getroffen? Auf der Website, in Anzeigen, auf Verpackungen, in Katalogen und auf Marktplätzen.
    Neben Texten gehören auch Siegel und Bildmotive dazu.
  2. Jede Aussage klären:
    Worauf bezieht sich die Aussage, welche Belege liegen vor, sind die Belege tragfähig.
    Zu pauschale oder unzureichend belegte Aussagen müssen angepasst oder entfernt werden
  3. Umweltversprechen und Siegeln prüfen
    entsprechen diese noch der aktuellen Regelung
  4. Freigaben definieren
    Marketing, Nachhaltigkeitsverantwortliche und Legal legen fest, wer gibt Aussagen frei.
  5. White-List aufstellen
    Es ist sinnvoll, aus den geprüften Aussagen eine White-List zu generieren, aus der das Marketing seine Aussagen wählen kann.

Produktdaten als Grundlage verlässlicher Umweltaussagen

Strukturierte Produktinformationen werden an einen Onlineshop und einen Katalog übergeben.

Quellen und Hinweise

Stand der Angaben: 22. September 2026. Der Beitrag bietet eine fachliche Einordnung und ersetzt keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls.