Der neue Widerrufbutton

Am 17.10.2023 hat das Europaparlament die Einführung des Widerrufbutton beschlossen. Damit sollen Online geschlossene Fernabsatzverträge genau so schnell beendet wie geschlossen werden können.

Der Text zu diesem Beschluss ist hier zu finden:

https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2023-0354_DE.html

Die Widerrufsfunktion ermöglicht es dem Verbraucher, eine Online-Widerrufserklärung zu versenden, mit der der Unternehmer von der Entscheidung des Verbrauchers, den Vertrag zu widerrufen, in Kenntnis gesetzt wird. Über diese Online-Widerrufserklärung kann der Verbraucher ohne Weiteres die folgenden Informationen bereitstellen oder
bestätigen:

  • seinen Namen
  • Angaben zur Identifizierung des Vertrags, den der Verbraucher widerrufen möchte
  • Angaben zu dem elektronischen Kommunikationsmittel, mit dem der Verbraucher die Eingangsbestätigung für den Widerruf übermittelt werden wird

Noch ist die Auswirkung für den Online-Handel nicht ganz klar, denn trotz eines Widerrufbuttons erfordert der Widerruf auch noch den Rückversand von Ware.
Über einen Punkt sind sich aktuell die Experten einig. Die Anforderungen unpraktikabel und nicht zu Ende gedacht sind.

Ein Login des Kunden ist explizit nicht vorgesehen. Damit sollte im Moment sollte davon ausgegangen werden können, dass die Umsetzung über eine gutes Retourenmanagement abgedeckt werden kann. Das heißt der Widerrufbutton sorgt dafür, dass der Kunde ein Retourenlabel erhält. Ob diese Ansicht in der Praxis auch funktioniert werden wir sehen. Eine Umsetzung ist absehbar bis 2026 notwendig.

Wer mehr zu den rechtlichen Fragen erfahren will, sollte entsprechend frühzeitig bei spezialisierten Anwälten anklopfen.